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Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder (18.01.2025)

Datum:

18. January 2025

Uhrzeit:

10:30 - 13:00

Liebe Eltern,
die Gesundheit und die Sicherheit Ihrer Kinder liegt uns sehr am Herzen. In unserem Elternkurs „Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern besprechen wir mit Ihnen die häufigsten Kindernotfälle und üben mit Ihnen die Wiederbelebung von Kindern und Säuglingen. Auch wenn wir in unseren Kursen versuchen die Thematik so prägnant wie möglich zu vermitteln, sind es relativ viele Informationen auf einmal.

Die meisten Unfälle passieren zu Hause und dort müssen Sie dann wissen was zu tun ist. Der erste Hilfe Kurs erklärt Ihnen wie Sie in einer Notfallsituation handeln müssen und was Sie tun können bis Hilfe eintrifft.

Themen:

  • Atemstörungen (Asthmaanfall, Pseudokrupp, Einatmen oder Verschlucken eines Fremdkörpers)
  • Krampfanfälle
  • Neugeborenen-Notfälle und lebensbedrohliche Ereignisse im Säuglingsalter
  • Vorbeugung und Erste Hilfe bei Verbrennungen, Schnittwunden und Vergiftungen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Kindern mit praktischen Übungen

Passen Sie gut auf sich und Ihre Familie auf!

 

Der Workshop richtet sich an alle werdenden Eltern, Eltern, Großeltern und Interessierte.

Kursdauer: ca 2,5 Stunden

Kosten: 15 € pro Person per Überweisung

Die Rechnung kommt per Mail ca 10 Tage vor der Veranstaltung

Sie haben einen Termin bzw. Kurs gebucht? Fügen Sie gerne den Termin Ihrem Kalender hinzu:

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Vertragsbedingungen

  • Die Anmeldung zum Kurs ist bindend.
  • Sie haben die Möglichkeit, 2 Wochen vor dem Kurs schriftlich zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, werden Ihnen die Kosten des Kurses privat in Rechnung gestellt, bzw. bereits entrichtete Kosten nicht zurück erstattet.
  • Kursgebühren als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet. Bei der Rechnungserstellung werden Ihre persönliche Daten weiter an die Krankenkasse gegeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse
  • abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Kosten Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden müssen. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen HebGebO NRW.
  • Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse zur Erstattung vorlegen müssen.
  • Die Partnergebühren sind in der Regel keine Kassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Erfragen Sie bitte die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Aus wichtigen Grund behält sich die Kursleiterin vor, Kurstermine abzusagen (z.B. Geburt, Erkrankung der Kursleiterin). In diesem Fall bemühen wir uns den Termin zeitnah zu wiederholen oder der Kurs wird durch eine Praxiskollegin vertreten.

Anschrift

Hebammenpraxis am Mescheder Krankenhaus
(Euthymiahaus)
Schederweg 12
59872 Meschede