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Rückbildungsgymnastik (09.10.-27.11.2025)

Datum:

9. Oktober 2025 - 27. November 2025

Uhrzeit:

17:00 - 18:30

Ein Baby zu bekommen verändert nicht nur Dein Leben, sondern auch Deinen Körper und Dein Körpergefühl.

Nach der Geburt Deines Kindes braucht Dein Körper Ruhe und Schonung, um sich von dieser Leistung zu erholen.
Genießen Dein Wochenbett und gönn dir so viel Zeit wie möglich, um sich auszuruhen und tagsüber den Schlaf nachzuholen, der Dir von der Nacht fehlt. Babynächte können unruhig und anstrengend sein. Leg so oft wie möglich die Füße hoch und entlaste damit Deinen Beckenboden.

Gleichzeitig ist aber auch angepasste Bewegung notwendig, noch ist der Beckenboden instabil, das Gewebe des ganzen Körpers aufgelockert und die Bänder sind leicht überdehnbar, wodurch das Verletzungsrisiko steigt.

Bei der Rückbildungsgymnastik geht es vor allem darum, die Basis des Körpers – Beckenboden, Bauch und Rückenmuskulatur – zu stärken und zu stabilisieren, verspannte Muskeln zu lockern, frischen Schwung zu bekommen und den Kreislauf anzuregen.

Beginne nicht mit irgendeinem Sport. Starte mit Rückbildungsgymnastik!

Gezielter Muskelaufbau für Frauen nach der Geburt.

Deine Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden Rückbildungsgymnastik.

12 Plätze pro Kurs

Donnerstag, 09. Oktober 2025 17:30-18:30 Uhr
Donnerstag, 16. Oktober 2025 17:00-18:30 Uhr
Donnerstag, 23. Oktober 2025 17:00-18:30 Uhr
Donnerstag, 30. Oktober 2025 17:00-18:30 Uhr
Donnerstag, 06.November 2025 17:00-18:30 Uhr
Donnerstag, 20. November 2025 17:00-18:30 Uhr
Donnerstag, 27. November 2025 17:00-18:30 Uhr

 

Tickets

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Rückbildungsgymnastik (09.10-27.11.2025) - (Kostenträger Gesetzliche Krankenkasse)
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Rückbildungsgymnastik (09.10-27.11.2025) - (Kostenträger Private Krankenkasse)
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Rückbildungsgymnastik (09.10.-27.11.2025) - (Sonstiger Kostenträger)
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Vertragsbedingungen

  • Die Anmeldung zum Kurs ist bindend.
  • Sie haben die Möglichkeit, 2 Wochen vor dem Kurs schriftlich zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, werden Ihnen die Kosten des Kurses privat in Rechnung gestellt, bzw. bereits entrichtete Kosten nicht zurück erstattet.
  • Kursgebühren als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet. Bei der Rechnungserstellung werden Ihre persönliche Daten weiter an die Krankenkasse gegeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse
  • abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Kosten Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden müssen. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen HebGebO NRW.
  • Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse zur Erstattung vorlegen müssen.
  • Die Partnergebühren sind in der Regel keine Kassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Erfragen Sie bitte die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Aus wichtigen Grund behält sich die Kursleiterin vor, Kurstermine abzusagen (z.B. Geburt, Erkrankung der Kursleiterin). In diesem Fall bemühen wir uns den Termin zeitnah zu wiederholen oder der Kurs wird durch eine Praxiskollegin vertreten.

Anschrift

Hebammenpraxis am Mescheder Krankenhaus
(Euthymiahaus)
Schederweg 12
59872 Meschede