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Rückbildungsgymnastik (13.01.2025 – 24.02.2025; nur noch freie Plätze für Onlineteilnahme 18.00-19.30 Uhr möglich)

Datum:

13. Januar 2025 - 24. Februar 2025

Uhrzeit:

19:45 - 21:15

– nur noch reine Onlineteilnahme möglich -Anmeldung per Mail

 

Ein Baby zu bekommen verändert nicht nur Ihr Leben, sondern auch Ihren Körper und Ihr Körpergefühl.

Nach der Geburt Ihres Kindes braucht Ihr Körper Ruhe und Schonung, um sich von dieser Leistung zu erholen.
Genießen Sie Ihr Wochenbett und gönnen Sie sich so viel Zeit wie möglich, um sich auszuruhen und tagsüber den Schlaf nachzuholen, der Ihnen von der Nacht fehlt. Babynächte können unruhig und anstrengend sein. Legen Sie so oft wie möglich die Füße hoch und entlasten Sie damit Ihren Beckenboden.

Gleichzeitig ist aber auch angepasste Bewegung notwendig, noch ist der Beckenboden instabil, das Gewebe des ganzen Körpers aufgelockert und die Bänder sind leicht überdehnbar, wodurch das Verletzungsrisiko steigt.

Bei der Rückbildungsgymnastik geht es vor allem darum, die Basis des Körpers – Beckenboden, Bauch und Rückenmuskulatur – zu stärken und zu stabilisieren, verspannte Muskeln zu lockern, frischen Schwung zu bekommen und den Kreislauf anzuregen.

Beginnen Sie nicht mit irgendeinem Sport. Machen Sie Rückbildungsgymnastik!

Gezielter Muskelaufbau für Frauen nach der Geburt.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden Rückbildungsgymnastik.

10 Plätze pro Kurs

Montag, 13. Januar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 20. Januar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 27. Januar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 03. Februar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 10. Februar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 17. Februar 2025 19:45-21:15 Uhr
Montag, 24. Februar 2025 19:45-21:15 Uhr

 

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Vertragsbedingungen

  • Die Anmeldung zum Kurs ist bindend.
  • Sie haben die Möglichkeit, 2 Wochen vor dem Kurs schriftlich zu kündigen. Wird diese Frist versäumt, werden Ihnen die Kosten des Kurses privat in Rechnung gestellt, bzw. bereits entrichtete Kosten nicht zurück erstattet.
  • Kursgebühren als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse nach dem jeweils gültigen Vertrag nach § 134a SGB V abgerechnet. Bei der Rechnungserstellung werden Ihre persönliche Daten weiter an die Krankenkasse gegeben.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Fehlstunden (auch im Falle einer Erkrankung) nicht mit der Krankenkasse
  • abgerechnet werden dürfen und den Hebammen nicht durch die Krankenkassen erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Kosten Ihnen nach Ablauf des Kurses in Rechnung gestellt werden müssen. Die Kosten richten sich stets nach der aktuellen HebGebO NRW.
  • Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse zur Erstattung vorlegen müssen.
  • Die Partnergebühren sind in der Regel keine Kassenleistungen und müssen privat bezahlt werden. Erfragen Sie bitte die Erstattung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Aus wichtigen Grund behält sich die Kursleiterin vor, Kurstermine abzusagen (z.B. Geburt, Erkrankung der Kursleiterin). In diesem Fall bemühen wir uns den Termin zeitnah zu wiederholen oder der Kurs wird durch eine Praxiskollegin vertreten.

Anschrift

Hebammenpraxis am Mescheder Krankenhaus
(Euthymiahaus)
Schederweg 12
59872 Meschede